JudikaturOGH

RS0080895 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. September 2023

Der Abschluss einer Versicherung für fremde Rechnung setzt voraus, dass die Absicht des Versicherungsnehmers auf eine solche Versicherung gerichtet war und dass der Versicherer diese Absicht aus den Umständen erkennen konnte.

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