RS0022931 – OGH Rechtssatz
Die gemäß § 1167 ABGB auch beim Werkvertrag anzuwendende Bestimmung des § 932 Abs 1 letzter Satz ABGB stellt klar, daß Gewährleistungsansprüche und Schadenersatzansprüche nach Voraussetzungen und Wirkungen unabhängig sind (SZ 2/35, SZ 28/233 ua) (Gschnitzer in Klang 2. Auflage IV/1,512).