4Ob118/24t—OGH Entscheidung
22. Mai 2025
…wurden, und ob daraus künftig noch Schäden denkbar sind. [29] 4. Unterlassungsansprüche wegen lauterkeitswidrigem Verhalten setzen – anders als Schadenersatzansprüche – kein Verschulden voraus ( RS0078041 ; RS0078023 ; RS0079587 ). Sie bestehen außerdem unabhängig davon, ob das unlautere Verhalten einen Schaden verursacht hat (vgl RS0009357 , wonach sogar erst drohende Rechtsverletzungen eine vorbeugende Unterlassungsklage ermöglichen…