Die nachträgliche Gewährung einer Ratenzahlung bedeutet eine Abänderung eines bestehenden Schuldverhältnisses im Sinne des § 1379 ABGB.
Rückverweise
…nachträgliche Gewährung einer Ratenzahlung bedeutet eine Abänderung eines bestehenden Schuldverhältnisses im Sinn des § 1379 ABGB. Dies gilt auch für eine Kreditverlängerung (RIS Justiz RS0032457 [T2]). Durch eine Änderung des bestehenden Schuldverhältnisses im Sinne des § 1379 ABGB wird aber der Bestand der Bürgschaft nicht beeinflusst; allerdings darf die…