JudikaturOGH

RS0075354 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Mai 2024

Der Fahrzeuglenker hat die Verkehrslage auch im Bereich einer durch Lichtzeichen geregelten Kreuzung zu beobachten und seine Weiterfahrt oder sein Einbiegen nach der jeweils gegebenen Verkehrslage einzurichten.

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