Die Befugnis nach § 317 Abs 2 StPO wird durch Natur und Zweck der Fragestellung eingeschränkt, die einen der wahren Willensmeinung der Geschwornen gemäßen und für das Gericht brauchbaren Wahrspruch herbeiführen soll.
…Angeklagten und den dort genannten Veröffentlichungszeitpunkten („im August 2019“, „am 22. August 2019“) enthalten (vgl RIS Justiz RS0108727, RS0100972 [T5]). [14] Die Tatsachenrüge (Z 10a) weckt mit dem Hinweis auf die Ausführungen des (der Hauptverhandlung durch Vernehmung beigezogenen) Sachverständigen zur Veröffentlichung des vom…
…wahren Willen der Geschworenen entsprechen sollte (vgl Lässig , WK StPO § 312 Rz 9, 18 ff; § 317 Rz 5; RIS-Justiz RS0100972 ). Ein Nichtigkeit bewirkender Widerspruch im Wahrspruch (Z 9) liegt vor, wenn bei keiner denkbaren Variante die Antworten der Geschworenen in Ansehung mehrerer, die Täterschaft…
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