RS0099947 – OGH Rechtssatz
Die rechtsirrige Annahme einer idealkonkurrierenden "Straftat" (Anm: iS von strafbarer Handlung) begründet Nichtigkeit nach Z 10 des § 281 StPO (und nicht nach Z 9 lit a).
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden