JudikaturOGH

RS0043912 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Januar 2024

Ein verfehlter Rekursantrag schadet nicht, wenn das Rechtsmittel durch Anfechtungserklärung und Ausführung genügend deutlich bestimmt wird (hier: Antrag bezieht sich nur auf Kostenentscheidung, Anfechtungserklärung und Ausführung auch auf Zwischenantrag auf Feststellung).

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