JudikaturOGH

RS0066831 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Mai 2012

Körperliche Gebilde können "Zeichen" im Sinne des § 1 MSchG und damit dem Markenschutz zugänglich sein (hier "besondere Abdeckung des Flaschenverschlusses im Form eines kopftuchartig angeordneten und durch eine Schnur mit Plombe gesicherten Tüchleins").

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