5Ob205/22s—OGH Entscheidung
17. August 2023
…der Oberste Gerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, dass Umstände, die ein Verschulden des Irrenden begründen, die Annahme ausschließen, dass der Irrtum durch den anderen veranlasst wurde (RS0016205; vgl auch RS0016213 [T1]). Dabei handelte es sich allerdings um Fälle, in denen ganz offensichtlich unrichtige Angaben eines Vertragspartners, deren Überprüfung dem anderen Teil offen…