JudikaturOGH

RS0016205 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. August 2023

Umstände, die ein Verschulden des Irrenden begründen, schließen die Annahme aus, dass der Irrtum durch den anderen Teil veranlasst worden sei (Gschnitzer in Klang 2 Auflage IV/1 S 118).

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