JudikaturOGH

RS0014126 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. März 2023

Bloßes Stillschweigen kann unter besonderen Umständen die Bedeutung einer Zustimmung gewinnen. Entscheidend ist, dass der Erklärungsempfänger dem Schweigen seines Partners schlechterdings keine andere Bedeutung als jene der Zustimmung beilegen kann.

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