JudikaturOGH

RS0059737 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Februar 1974

Unzulässig ist eine Bestimmung, daß bei Ausscheiden eines Gesellschafters sein Anteil von der Gesellschaft (nicht von den Gesellschaftern) übernommen wird, weil damit die Bestimmungen des Gesetzes über die Herabsetzung des Stammkapitals verletzt würden (§ 82 GmbHG, Gellis, Kommentar zum GmbHG 248, AC 1 2604, 3118, HS 2260).

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