3Ob28/20v—OGH Entscheidung
03. Juni 2020
…Zweitbeklagten gelegen sein konnte. 3.3. Da im Zweifel jener Vertragsauslegung der Vorzug zu geben ist, die eine wirksame und sinnvolle Anwendung der strittigen Bestimmung ermöglicht (RS0017787), scheidet eine Auslegung (wie sie die Beklagten vertreten), es genüge irgendein Grund zur Rechtfertigung einer Kündigung, ebenfalls aus. Vielmehr ist davon auszugehen, dass redliche Vertragsparteien…