JudikaturOGH

RS0098009 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. März 1997

Ob die im § 134 Abs 1 StPO vorausgesetzten Zweifel entstanden sind, darüber haben jene Richter, denen der persönliche Eindruck des Inkulpaten zur Verfügung steht, in freier Beweiswürdigung abzusprechen.

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