JudikaturOGH

RS0047529 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Januar 2025

Ist ein im Ehescheidungsverfahren zwischen den Ehegatten abgeschlossener, pflegschaftsbehördlich genehmigter Vergleich infolge zwischenzeitlicher Änderung der Verhältnisse bei der Neuregelung des gesetzlichen Unterhaltes nicht mehr maßgebend, so gilt das auch für die von ihm festgelegte Relation zwischen der Höhe des Einkommens des Unterhaltspflichtigen und der Höhe der zu erbringenden Unterhaltsleistung. Vielmehr ist die Neubemessung des Unterhaltes völlig unabhängig von der durch den Vergleich getroffenen Regelung vorzunehmen.

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