Auch die irrtümliche Rechtsansicht über das Recht auf Wegnahme und Zurückbehaltung des Geldes kann ein Verschulden im Sinne des § 74 EheG an der an sich schweren Verfehlung ausschließen (vgl Schwind in Klang 2.Auflage I/2 765).
…Transaktion im Scheidungsverfahren nicht mehr berücksichtigt hätte werden können, würde diese nicht zur Verwirkung führen (vgl auch 8 Ob 160/06x; RIS Justiz RS0057431). 2.8. Alle anderen Vorwürfe beziehen sich auf einen Zeitraum nach der Scheidung. Es steht zu allen vom Erstgericht festgestellten Gerichtsverfahren fest, dass die Klägerin…
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