JudikaturOGH

RS0004061 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Dezember 1973

Für die Exekution auf "andere Vermögensrechte" (§§ 331 ff EO) gibt es - abgesehen von § 341 Abs 1 EO - in der EO keine Exekutionsbeschränkungen oder -befreiungen.

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