JudikaturOGH

RS0035738 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. Oktober 2003

Unterbliebene Verständigung eines Nebenintervenienten, dem auch nicht die Stellung eines Streitgenossen im Sinne des § 20 ZPO zukommt, von der mündlichen Berufungsverhandlung keine Nichtigkeit.

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