4Ob4/15i—OGH Entscheidung
24. März 2015
…musste, weil er bislang immer ordentlich gearbeitet habe, ändert am Ergebnis nichts, weil dem Haftenden die Untüchtigkeit des Besorgungsgehilfen nicht bekannt sein muss (RIS Justiz RS0028871). 2. Die Verjährungsfrist des § 1489 ABGB beginnt mit dem Zeitpunkt zu laufen, in dem dem Geschädigten sowohl der Schaden und die Person…