§ 114 Abs 4 KFG 1967 ist eine auch der Sicherheit des Fahrschülers dienende Schutzvorschrift des § 1311 ABGB.
…erfüllen hatte. Bei dieser Bestimmung handelt es sich um ein Schutzgesetz iSd § 1311 ABGB, das Unfälle bei den Übungsfahrten verhindern soll (vgl auch RS0027619). [8] 2. Der Oberste Gerichtshof hat zur Vorgängerbestimmung des § 101 Abs 3 KFG 1955 und ausgehend davon auch zu dem…
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