JudikaturOGH

RS0071444 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Dezember 1973

Stoffe im Sinne des § 162 PatG 1970 sind in der Regel zu technischen Verwendung oder zur technischen Weiterverarbeitung bestimmt, sie sind, besonders wenn es sich um chemische Verbindungen handelt, äußerlich nicht formgestaltet. Daher ist auch eine weitere Bearbeitung oder Verarbeitung des Erzeugnisses nicht schutzschädlich, wenn dieses nicht jene Eigenschaften verliert, in deren Herstellung das Wesen des patentierten Verfahrens besteht (Reimer, PatG 3.Auflage 346) (Tetralysal, Lysin).

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