Die Rechtsfrage der Fahrlässigkeit des Verkehrssicherungspflichtigen ist nach der Gefährdung am Unfallstag zu beurteilen. Ob es trotz bestehender Gefahrensituation bisher zu keinem Unfall kam, ist nicht entscheidend.
…benutzen werden, zB um ihre Schi zum Service zu bringen. Dass es bisher zu keinen Unfällen mit der Tritthilfe kam, ist nicht entscheidend (RIS Justiz RS0023581). 1.3. Der Verkehrssicherungspflichtige hat die Anlage in verkehrssicherem und gefahrlosem Zustand zu erhalten und die Benützer vor allen erkennbaren Gefahren zu schützen (RIS Justiz…
Rückverweise