JudikaturOGH

RS0023581 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Februar 2017

Die Rechtsfrage der Fahrlässigkeit des Verkehrssicherungspflichtigen ist nach der Gefährdung am Unfallstag zu beurteilen. Ob es trotz bestehender Gefahrensituation bisher zu keinem Unfall kam, ist nicht entscheidend.

Rückverweise