JudikaturOGH

RS0023498 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Juni 2025

Die Beweislastumkehr nach § 1298 ABGB findet auch bei Verletzung einer vertraglichen Schutzpflicht (Sorgfaltspflicht) ohne Rücksicht auf die Art des Vertragsverhältnisses statt.

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