Bei Unterlassungsklagen ist bestimmt anzugeben, welche Handlungen der Beklagte, allenfalls auch wann und wo, zu unterlassen hat.
Rückverweise
…Fassung des Unterlassungsgebots ist – allerdings im Verein mit konkreten Einzelverboten – meist schon deshalb notwendig, um Umgehungen nicht allzu leicht zu machen (RS0000845 [T14]; RS0002023 [T6]; RS0037607). 2.3.2 Bei einer Unterlassungsklage muss die Unterlassungspflicht so deutlich gekennzeichnet sein, dass ihre Verletzung gemäß § 355 EO exekutiv getroffen werden…
…bilden soll (vgl RS0119807). Das erfordert auch mit Blick auf § 7 Abs 1 EO (vgl RS0001019) die Bestimmtheit der zu unterlassenden Handlung (RS0002023). [19] 4.4. An die Bestimmtheit von Unterlassungsbegehren sind aber nicht allzu strenge Maßstäbe anzulegen ( Klicka in Angst/Oberhammer , EO 3 § 355 Rz…
…mit Blick auf § 7 Abs 1 EO (RS0001019) eine deutliche Umschreibung des Verbots (RS0119807, RS0037634) bzw die Bestimmtheit der zu unterlassenden Handlung (RS0002023), die Vermeidung von allgemeinen Begriffen (RS0119807) und die Anknüpfung an objektive Anhaltspunkte. Dem Beklagten kann nicht ganz generell aufgetragen werden, sich rechtmäßig zu verhalten (RS0119807…