RS0011610 – OGH Rechtssatz
Unter einem "mit dem Eigentum eines anderen Gegenstandes verbundenen dinglichen Recht" iS des § 4 Abs EisbEG ist eine Grunddienstbarkeit ( Realservitut ) iS des § 473 ABGB zu verstehen.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden