RS0062685 – OGH Rechtssatz
Für den Provisionsanspruch nach § 29 HVG ist ein Vermittlungsauftrag erforderlich, der allerdings auch konkludent dadurch erteilt werden kann, dass der Interessent die Vermittlung duldet oder sich der Tätigkeit des Vermittlers nutzbringend bedient, um den von ihm gewünschten Geschäftserfolg herbeizuführen (vgl EvBl 1967/368; SZ 40/161).