Gemäß § 173 Abs 1 KO gibt es im Konkursverfahren, soweit es sich nicht um Rechtsstreitigkeiten handelt, keinen Kostenersatz (SZ 4/9; SZ 17/24 ua).
Rückverweise
…war daher ersatzlos zu beheben und dem Rekursgericht die inhaltliche Entscheidung über den Rekurs aufzutragen. Ein Kostenersatz kommt im Insolvenzverfahren nicht in Betracht (RIS Justiz RS0065227).…
…berechtigt sind. Gemäß § 173 Abs 1 KO gibt es im Konkursverfahren, soweit es sich nicht um Rechtsstreitigkeiten handelt, keinen Kostenersatz (RIS Justiz RS0065227). Das gilt auch für die Kosten des Rechtsmittelverfahrens (8 Ob 232/00a). Der Antrag des Masseverwalters auf Zuspruch von Kosten des Revisionsrekurses war daher…
…selbst irrtümlich die Verspätung von Rechtsmitteln angenommen und seinen Entscheidungen zugrundegelegt hatte. [18] 4.3. Ein Kostenersatz kommt im Insolvenzverfahren auch im Rechtsmittelverfahren nicht in Betracht (RS0065227 [insb T1]).…
…dem Obersten Gerichtshof verwehrt, wenn dadurch der Instanzenzug verschoben würde (RIS Justiz RS0007037). 3. Ein Kostenersatz kommt im Insolvenzverfahren nicht in Betracht (RIS Justiz RS0065227; 8 Ob 37/15x).…
…wird in Verbindung mit dem Fehlen einer sonstigen Regelung über den Kostenersatz im Konkursverfahren abgeleitet, dass es im Konkursverfahren keinen Kostenersatz gibt (vgl RIS Justiz RS0065227 ua). Dass „im Konkursverfahren“ die Geltendmachung von Kosten ausgeschlossen ist (§ 58 Z 1 KO), steht nach der Lehre der Geltendmachung…
…behandelt hat. Gemäß § 173 Abs 1 KO findet im Konkursverfahren ein Kostenersatz nicht statt; dies gilt auch für die Kosten des Rechtsmittelverfahrens (RIS Justiz RS0065227; zuletzt 8 Ob 347/99h und 8 Ob 232/00a).…
…Revisionsrekurses war abzuweisen, weil gemäß § 173 Abs 1 KO im Konkursverfahren, soweit es sich nicht um Rechtsstreitigkeiten handelt, ein Kostenersatz nicht stattfindet (RIS-Justiz RS0065227; zu den Kosten des Rechtsmittelverfahrens 8 Ob 232/00a).…
…die Entscheidung des Rekursgerichts nicht zu beanstanden, weshalb dem Revisionsrekurs der Erfolg zu versagen war. Ein Kostenersatz kommt im Insolvenzverfahren nicht in Betracht (RIS Justiz RS0065227; 8 Ob 13/11m).…
…in Betracht, weil es gemäß § 173 Abs 1 KO im Konkursverfahren, soweit es sich nicht um Rechtsstreitigkeiten handelt, keinen Kostenersatz gibt (RIS Justiz RS0065227). Das gilt auch für die Kosten des Rechtsmittelverfahrens (8 Ob 232/00a).…
…Rekurs ein Erfolg zu versagen. 4. 2. Ein Kostenzuspruch ist im Rekursverfahren, soweit es sich nicht um Rechtsstreitigkeiten handelt, nicht vorgesehen (RIS-Justiz RS0065227). Oberlandesgericht Graz, Abteilung 3…
…Entscheidung wiederherzustellen. Gemäß § 173 Abs 1 KO findet im Konkursverfahren ein Kostenersatz nicht statt; dies gilt auch für die Kosten des Rechtsmittelverfahrens (RIS-Justiz RS0065227; zuletzt 8 Ob 347/99h).…
…Antrag im Insolvenzverfahren zurückgewiesen wird. [19] Ein Kostenersatz findet gemäß § 254 Abs 1 Z 1 IO im Insolvenzverfahren grundsätzlich nicht statt (RS0065227).…
…Zurückweisungsgrund aufzutragen. [18] 3. Ein Kostenersatz kommt im Insolvenzverfahren aufgrund von § 254 Abs 1 Z 1 IO nicht in Betracht (RS0065227).…