JudikaturOGH

RS0048783 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. November 1973

Die Bestimmung des § 178 ABGB kommt zur Anwendung, wenn ein Elternteil das geistige, leibliche oder sittliche Wohl des Kindes schädigt oder gefährdet oder wenn es das Wohl des Kindes erfordert.

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