JudikaturOGH

RS0050260 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. August 2020

Für die Beurteilung, ob eine Liegenschaft einen Erbhof im Sinne des AnerbenG darstellt, ist allein maßgebend, ob es sich objektiv um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt, der die Kriterien des § 1 AnerbenG erfüllt.

Rückverweise