Für die Beurteilung, ob eine Liegenschaft einen Erbhof im Sinne des AnerbenG darstellt, ist allein maßgebend, ob es sich objektiv um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt, der die Kriterien des § 1 AnerbenG erfüllt.
…Sinne des AnerbenG ist, danach, ob es sich objektiv um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt, der die Kriterien des § 1 AnerbenG erfüllt (RIS Justiz RS0050260). Wesentlich ist nicht, ob eine Liegenschaft tatsächlich von der Hofstelle aus genutzt wird, sondern nur, ob dies objektiv (mit wirtschaftlichen Mitteln) möglich ist (6 …
…der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes ausgeführt hat, ist die Leistungsfähigkeit des zu beurteilenden Hofes nach objektiven Kriterien zu prüfen (SZ 58/206; RIS Justiz RS0050260). Es kommt auf eine durchschnittliche Wirtschaftsführung und nicht auf die konkrete Bewirtschaftungsart des Erblassers oder des präsumtiven Hofübernehmers an. Maßgeblich ist, welches landwirtschaftliche Nettoeinkommen (als…
…Angriff auf die Beweiswürdigung der Vorinstanzen. 2. Für die Feststellung der Erbhofeigenschaft iSd § 1 AnerbenG sind rein objektive Kriterien maßgeblich (vgl RIS Justiz RS0050260, RS0113948). Unmaßgeblich ist hingegen, welches Einkommen der testamentarisch bedachte Alleinerbe und potenzielle Anerbe in seinem Hauptberuf bezieht. Eine korrekturbedürftige Fehlbeurteilung durch die Vorinstanzen liegt insoweit…
…Erbhof im Sinne des Anerbengesetzes ist, danach, ob es sich objektiv um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt, der die Kriterien des § 1 AnerbenG erfüllt (RS0050260). Wesentlich ist nicht, ob eine Liegenschaft tatsächlich von der Hofstelle aus genutzt wird, sondern nur, ob dies objektiv (mit wirtschaftlichen Mitteln) möglich ist. Auch die…
…Bejahung der Erbhofeigenschaft nicht entgegen, weil es auf die objektiven Nutzungsmöglichkeiten ankommt (2 Ob 54/19h; 2 Ob 235/17y mwN; RS0050260; RS0050232 [T1] ). Auch die Verpachtung zur landwirtschaftlichen Nutzung – selbst des Gesamtbetriebs (2 Ob 235/17y) – ist eine mögliche Bewirtschaftungsform, die einer…
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