8ObA109/20t—OGH Entscheidung
03. August 2021
…für den daraus entstandenen Schaden. Diese Haftung ist, wovon die Vorinstanzen zutreffend ausgegangen sind, eine Verschuldenshaftung. Eine Erfolgshaftung trifft den Geschäftsführer nach dieser Gesetzesstelle nicht (RS0049459), denn das Unternehmensrisiko trägt die Gesellschaft. Der Geschäftsführer haftet nur für eigenes Verschulden. Arbeitnehmer der Gesellschaft sind nicht seine Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen, sondern Gehilfen der…