RS0081272 – OGH Rechtssatz
Die Führerscheinklausel des Art 6 Abs 1 lit b AKIB unterliegt als Vereinbarung einer vorbeugenden Obliegenheit im Sinne der §§ 6 Abs 2 und 32 VersVG nicht der Überprüfung nach den §§ 23 ff und 34 a VersVG.
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