JudikaturOGH

RS0073306 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Juni 2025

Von einem Kraftfahrer muß die Einhaltung einer solchen Geschwindigkeit verlangt werden, die es ihm ermöglicht, sein Fahrzeug jederzeit unter Kontrolle zu halten und insbesondere das Gebot des § 7 Abs 1 StVO einzuhalten.

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