RS0016569 – OGH Rechtssatz
Das in § 1167 ABGB verankerte Wahlrecht des gewährleistungsberechtigten Bestellers kann auf Mangelbehebung (Nacharbeiten) eingeschränkt werden. Sittenwidrig wäre es aber, durch Vertrag den Minderungsanspruch des Bestellers für unbehebbare Mängel auszuschließen.