JudikaturOGH

RS0016569 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. September 1973

Das in § 1167 ABGB verankerte Wahlrecht des gewährleistungsberechtigten Bestellers kann auf Mangelbehebung (Nacharbeiten) eingeschränkt werden. Sittenwidrig wäre es aber, durch Vertrag den Minderungsanspruch des Bestellers für unbehebbare Mängel auszuschließen.

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