JudikaturOGH

RS0031240 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. September 1973

Hinsichtlich der Voraussetzungen für den Anspruch nach § 1326 ABGB besteht zwischen schon im Erwerbsleben stehenden Personen und noch vor der Berufswahl stehenden Kindern kein prinzipieller Unterschied.

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