Bei einem Gesamtschaden von vierhunderttausend Schilling sind dreißigtausend Schilling an Ersatz für einen Kranwagenfahrer (fünftausend bis fünftausendfünfhundert Schilling monatliches Einkommen, Sorgepflicht Frau, 3 Kinder) als vom Beklagten unangefochten hart genug.
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