JudikaturOGH

RS0086889 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. Juli 1973

Da die Pflicht der angehörigen des Zöglings zum Kostenersatz nach § 6 JGG von der Zumutbarkeit abhängt und daher Ermessensfrage ist, ist bei pflichtgemäßer Entscheidung ein Revisionsrekurs nach § 16 AußStrG unzulässig.

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