JudikaturOGH

RS0000175 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Juni 1973

Die im § 54 Abs 2 EO geforderte Bestätigung ist dasselbe, was §§ 4 Abs 2 und 7 Abs 3 bis 60 EO Bestätigung der Vollstreckbarkeit nennen.

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