RS0005120 – OGH Rechtssatz
Eine gem § 384 Abs 2 EO getroffene bücherliche Anordnung kann nur erfolgen, wenn Gegenstand der Grundbuchseintragung ein ganz genau bestimmtes bücherliches Recht ist.
…Rekurses an. [3] Der Antrag ist unzulässig. [4] 1. Sowohl eine Wiederaufnahmsklage gemäß § 530 ZPO als auch der Abänderungsantrag nach § 73 AußStrG können nur gegen eine die Sache erledigende Entscheidung erhoben werden. Gegen verfahrensrechtliche Zwischenentscheidungen – wie hier die Entscheidung über den Ablehnungsantrag – finden diese…
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