4Ob13/13k—OGH Entscheidung
19. März 2013
…Begehrens berechtigt, sofern es dem Begehren nur eine klarere und deutlichere, dem tatsächlichen Begehren und Vorbringen des Klägers entsprechende Fassung gibt (vgl RIS Justiz RS0039357, RS0041254 [T2, T4, T12, T13]). Eine diesen Anforderungen genügende Neufassung kann auch von Amts wegen erfolgen (RIS Justiz RS0039357 [T6]). Bei der Neufassung des Spruchs hat…