RS0001642 – OGH Rechtssatz
Für den Pfändungsschutz nach § 11 LPfG sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verpflichteten, insbesondere seine sonstigen Verdienstmöglichkeiten frei zu würdigen (Heller-Berger-Stix 2089). Das Vorliegen der für die Gewährung des Pfändungsschutzes vorausgesetzten Umstände hat der Antragsteller zu beweisen (§ 55 Abs 2 EO), allerdings nicht schon im Einschränkungsantrag, da vor der Entscheidung des Gerichtes eine mündliche Verhandlung stattzufinden hat (§ 45 Abs 3 EO; Heller-Berger-Stix, 2069).