RS0010370 – OGH Rechtssatz
Durch einen Besitzauftrag ( constitutum possessorium ) i.S. des § 428 ABGB kann weder ein Pfandrecht eingeräumt noch Sicherungseigentum übertragen werden ( SZ 27/18; SZ 38/190; SZ 41/140; EvBl 1972/37 uva).
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