Durch einen Besitzauftrag ( constitutum possessorium ) i.S. des § 428 ABGB kann weder ein Pfandrecht eingeräumt noch Sicherungseigentum übertragen werden ( SZ 27/18; SZ 38/190; SZ 41/140; EvBl 1972/37 uva).
…sachenrechtliche Dauervoraussetzung neu modifiziert wird (zutreffend Rauscher , JBl 1985, 327). 7.5 Im Umstand, dass nach deutschem – im Gegensatz zum österreichischem (RIS Justiz RS0010370) – Recht ein Besitzkonstitut ausreicht, um Sicherungseigentum wirksam zu begründen, liegt auch kein Verstoß gegen den ordre public ; ist doch von dieser Klausel sparsamst Gebrauch…
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