RS0003935 – OGH Rechtssatz
Die Forderung nach Rückzahlung eines Lohnvorschusses ist durch die Bestimmung des § 293 Abs 3 EO begünstigt, weil sie zu den Forderungen gehört, zu deren Hereinbringung auch das sonst der Exekution entzogene und nicht abtretbare Existenzminimum angegriffen werden kann, wobei nur solche Rechte dritter Personen gewahrt bleiben müssen, die bereits zur Zeit der Vereinbarung über die Hereinbringung des Lohnvorschusses bestanden (vgl Regierungsvorlage zur E-Novelle 1922 bei Kropiunig ÖJZ 1967, 543).