Einwendungen, die sich bloß darauf stützen, daß der Sachverständige zu Ergebnissen gelangte, die für den Angeklagten ungünstig sind, sind nicht "erheblich" im Sinne des § 120 StPO.
…nicht geeignet, die Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit der Vorsitzenden in Zweifel zu setzen ( Lässig , WK StPO § 43 Rz 12; vgl auch RIS Justiz RS0098236; 13 Os 38/99). Mit Verfahrensrüge (Z 4) kritisieren beide Beschwerdeführer die Abweisung (ON 935 S 54) des vom Erstangeklagten…
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