Einstweilige Verfügung gegen Zahnarzt wegen Verstoßes gegen Konkurrenzklausel und Verschwiegenheitspflicht—OLG Linz Entscheidung
12Ra33/25x07. Juli 2025
…– nicht nur der drohende Verlust aktueller Kunden, sondern auch das drohende Ausbleiben neuer Kunden als drohender unwiederbringlicher Schaden in Betracht kommt (vgl RIS-Justiz RS0005256 , insb [T1, T8]). Die Behauptung, es bestehe die Gefahr des Verlusts bestehender Kunden, wird von der Antragstellerin im Rekurs allerdings nicht mehr erhoben. 4.2.1 Für…