JudikaturOGH

RS0003378 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. April 1973

Ist ein Pfandrecht für eine im Vorverfahren nicht befriedigte oder durch Barzahlung berücksichtigte Forderung nicht gem § 237 Abs 3 EO gelöscht worden, so könnte die betreibende Gläubigerin dies nur im Verteilungsverfahren geltend machen.

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