JudikaturOGH

RS0054949 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. März 2021

In der Nichtzahlung der Kammerbeiträge kann dann, wenn der Beschuldigte ohne sein Verschulden nicht in der Lage war, diese Beiträge zu bezahlen, kein Disziplinarvergehen erblickt werden.

Rückverweise