JudikaturOGH

RS0022947 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. November 1977

Wenn der Schaden allein durch eine Dachlawine verursacht wurde und nicht auch durch mit der Lawine abgehende Gebäudeteile, etwa Dachziegel, dann liegt kein Fall des § 1319 ABGB vor, mithin auch kein Fall der Verschuldenshaftung mit umgekehrter Beweislast (EvBl 1965/256; 1 Ob 51/72).

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