RS0022947 – OGH Rechtssatz
Wenn der Schaden allein durch eine Dachlawine verursacht wurde und nicht auch durch mit der Lawine abgehende Gebäudeteile, etwa Dachziegel, dann liegt kein Fall des § 1319 ABGB vor, mithin auch kein Fall der Verschuldenshaftung mit umgekehrter Beweislast (EvBl 1965/256; 1 Ob 51/72).