4Ob159/24x—OGH Entscheidung
24. Juni 2025
…einen Schadenersatzanspruch. Da hier kein Unterlassungsanspruch, sondern Schadenersatz geltend gemacht wird, ist für eine Haftung der Beklagten nämlich auch Kausalität und Verschulden erforderlich (vgl RS0126600; RS0078183, RS0107058, RS0079653; s auch § 18 2. Satz UWG). [14] Nach den – insoweit unbekämpften – erstinstanzlichen Feststellungen hätten die Kläger, wenn sie…