JudikaturOGH

RS0032405 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Februar 1973

Die Frage, ob die Ungültigkeit einer Nebenbestimmung nach § 1371 ABGB die Nebenabrede allein oder ausnahmsweise den ganzen Vertrag ergreift, hängt von dem Inhalt der Abrede und ihrer Bedeutung für das Vertragsverhältnis ab.

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