JudikaturOGH

RS0062434 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. Februar 1973

Der Lagerhalter ist verpflichtet, die Interessen seines Auftraggebers zu vertreten. Er handelt daher rechtswidrig, wenn er ohne Befragung des Auftraggebers die Pfändung der bei ihm eingelagerten Ware ausdrücklich gestattete (§ 262 EO).

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